Aktuelles zum Sportbetrieb
Stand Donnerstag, 29.10.2020 – Information des Sport-Clubs-Pinneberg:
Sportlicher Lockdown ab Montag, 02.11.2020
Liebe Mitglieder,
leider erreichen uns heute keine guten Nachrichten. Laut Beschluss der Videokonferenz von Kanzlerin und Ministerpräsidenten darf ab Montag bis Ende November kein Sportbetrieb mehr stattfinden. Der KSV informiert hierzu auf seiner Homepage:
„Lockdown“ im Sport in ganz Deutschland ab Montag, 02.11.2020. Für den schleswig-holsteinischen Sport führt die Landesregierung bislang folgendes aus: „Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, auch Trainingseinheiten von Vereinen müssen ausfallen. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist jedoch weiterhin erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga darf weiterhin stattfinden – jedoch nur ohne Zuschauer.“ (Quelle: Webseite Landesregierung) Detaillierte Regelungen bleiben abzuwarten. Der KSV informiert sofort, wenn Einzelheiten bekannt sind:KSV
Sobald es hierzu Genaueres gibt, werden wir Euch hier erneut informieren. Die aktuellen Regelungen sind dann zudem auf der Seite der Landesregierung zu finden.
Bis dahin hoffen wir, dass Ihr alle sportlich und gesund bleibt!
Für Fragen sind wir weiterhin zu den Bürozeiten in der Geschäftstelle zu erreichen.
Euer SCP-Team aus der Geschäftsstelle
Stand Montag, 03.08.2020 – Information des Sport-Clubs-Pinneberg:
Hinweise für Reiserückkehrer nach Schleswig-Holstein
Liebe Mitglieder,
wir möchten Euch darüber informieren, dass für alle Reisende, die aus Risikogebieten zurückkehren aktuell und bis auf Weiteres folgende Regelungen verpflichtend gelten:
entweder …
– Häusliche Quarantäne für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Reiserückkehr. In dieser Zeit darf auch kein Besuch von Personen empfangen werden, die nicht dem Hausstand angehören.
… oder
– Alternativ zur Quarantäne kann ein Corona-Test gemacht werden. Bei einem aktuellen (nicht älter als 48 Stunden) negativen Testergebnis kann die Qurantäne vorzeitig verlassen werden.
Weitere Regelungen für Einreisende aus dem Ausland, inländische und ausländische Risikogebiete sind auf folgenden Webseiten zu finden: www.rki.de oder www.schleswig-holstein.de/msgjfs
Wir möchten Euch eindringlich bitten, sich zum Schutze aller Mitglieder und Üblungsleiter verantwortungsvoll zu verhalten!
Durch den momentanen Anstieg von Neuinfektionen werden sicherlich bald weitere Risikogebiete als bisher deklariert. Bitte informiert Euch über aktuelle Einschränkungen.
Vielen Dank für Eure Mithilfe und Euer Verständnis.
Euer SCP-Team aus der Geschäftsstelle
Stand Mittwoch, 22.07.2020 – Information der Gymnastiksparte:
Sporteinheiten bei Galina (Montag/Mittwoch/Freitag)
Von Montag, den 10. – Freitag, den 21. August 2020 finden diese Sporteinheiten draußen an der Raa statt. Bei Regenwetter fallen die Sportstunden aus!
Die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln (Abstand von 1,5m, Mund-Nase-Schutz etc.) gelten weiterhin und sind zu beachten.
Vielen Dank für Euer Verständnis!
Sonja Woidelko (2. Spartenvorsitzende)
Stand Dienstag, 09.06.2020 – Information der Stadt Pinneberg:
Die städtischen Sporthallen werden unter strengen Auflagen wieder zum Training freigegeben.
Die Sporthallen der Stadt Pinneberg werden nach der Corona bedingten Schließung ab dem
11.06.2020 wieder im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten für den Vereinssport
zur Verfügung gestellt.
Folgende Sporthallen stehen derzeit nicht zur Verfügung:
JBS Halle A und B
Nieland
Jupp-Becker-Halle
THS alle Hallen
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Gegebenheiten vor Ort eine Nutzung vor 16.00 Uhr nicht ermöglicht werden kann. Somit beginnen die täglichen Nutzungszeiten erst ab 16.00 Uhr. Im SZN Halle A und B kann die Nutzung erst ab 17.00 Uhr beginnen.
Bei der Durchführung des Sportbetriebes sind die nachstehenden Regelungen zu beachten,
insbesondere die Regelungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus
SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO) in der jeweils aktuellen Fassung.
Grundsätzliche Regelungen.
Bei der Benutzung der städtischen Sporthallen sind die nachstehenden Maßgaben zwingend zu beachten:
1. Die Sporthallen dürfen nur Personen betreten, die keine Krankheitssymptome,
insbesondere keine akuten Atemwegserkrankungen, haben sowie in den letzten 14 Tagen
keinen Kontakt zu mit dem Coronavirus infizierten Personen hatten.
2. Zuschauerinnen und Zuschauer haben keinen Zutritt.
3. In den Sporthallen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dieser darf ausschließlich zur
Sportausübung abgenommen werden.
4. Es ist jederzeit ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen allen anwesenden
Personen einzuhalten. Vor den Sporthallen ist ebenfalls auf diesen Mindestabstand zu
achten.
5. Es darf nur kontaktfreier Sport ausgeübt werden.
6. Der Wettkampfbetrieb ist nicht zugelassen.
7. Die Kontaktdaten aller Nutzerinnen und Nutzer sind unter Angabe des Datums und der
jeweiligen Sportstätten wie folgt zu erheben, sechs Wochen aufzubewahren und dann zu
vernichten:
Vor- und Zuname
Anschrift
Telefonnummer
Email-Adresse (soweit vorhanden)
8. Die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und einzelnen Sportfachverbänden
entwickelten Empfehlungen sind vor Aufnahme des Sportbetriebes umzusetzen und von
den Nutzern vor Ort mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit auszuhängen.
9. Einfeld-Sporthallen dürfen mit max. 10 Personen, Zwei- und Dreifeldsporthallen mit max.
20 Personen gleichzeitig genutzt werden.
Hygienemaßnahmen
1. Die Nutzung von Umkleide- und Duschräumen ist nicht gestattet.
Es wird daher empfohlen, die Sporthallen bereits in Sportkleidung aufzusuchen und die
körperliche Hygiene zu Hause durchzuführen.
2. Die Nutzung von Toiletten ist gestattet. Dabei ist durch das einzelne Betreten der
Zugangsbereiche sicherzustellen, dass enge Begegnungen vermieden werden.
Es ist darauf zu achten, dass nach jeder Nutzung eine desinfizierende Reinigung der
Sanitäranlagen durch den Nutzer durchgeführt wird.
3. Alle Kontaktflächen wie Türen, Türgriffe, Sportgeräte u. ä. sind nach der Nutzung vom
Nutzer desinfizierend zu reinigen.
4. Der jeweilige Nutzer hat die erforderlichen Reinigungsmittel zur Flächendesinfektion
bereitzustellen.
5. Soweit möglich und zulässig ist die Belüftung der Sporthallen durch das Öffnen von Türen
und Fenstern zu ergänzen.
6. Nach der Sportausübung haben die Nutzer die Sporthalle unverzüglich zu verlassen, um
Ansammlungen zu vermeiden.
Verantwortlichkeit
Die Beachtung und Umsetzung der vorstehenden und anderweitig geltenden Regelungen liegt
im Verantwortungsbereich der jeweils nutzenden Vereine. Es ist von ihnen in geeigneter
Weise sicherzustellen, dass die Übungsleiter auf das Verhalten der übrigen Nutzer achten und
im Bedarfsfall auf sie einwirken, erforderlichenfalls vom Sportbetrieb ausschließen und der
Sporthalle verweisen.
Alle Nutzer sind daher besonders aufgefordert, durch hohe Eigenverantwortung einen den
besonderen Umständen geschuldeten sicheren Sportbetrieb sicherzustellen.
Sofern in Sporthallen eine Sportart ausgeübt werden soll, von der ein besonderes
Infektionsrisiko im Sinne von § 11 Abs. 2 Corona-BekämpfVO ausgeht, ist der Stadt vor der
ersten Ausübung ein entsprechendes Hygienekonzept vorzulegen und darf nur nach erfolgter
Zustimmung ausgeübt werden.
Die Missachtung der vorstehenden Regelungen kann den ganzen oder teilweisen Entzug von
Hallenzeiten zur Folge haben.
Pinneberg, den 09.06.2020
Im Auftrag
gez. Koch
(Koch)
Fachbereichsleiter
Bildung, Kultur und Sport
Stand Montag, 18.05.2020
Indoor-Sport ist unter strengen Auflagen wieder möglich
Ab Montag, 18.05.2020 ist der Sport in unserer Gymnastikhalle wieder möglich. Natürlich gelten weiterhin strenge Hygienevorschriften, wie das Training abzuhalten ist.
Zur Zeit sind die städtischen Hallen noch nicht wieder zum Training freigegeben. Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden wir sie umgehend an Euch weitergeben.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am Abend des 16. Mai 2020 eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht.
Diese gilt ab Montag, dem 18. Mai 2020 bis zum Sonntag, dem 7. Juni 2020.
Während sich laut Landesregierung die vorherigen Regelungen immer weiter in Einzelregelungen aufgliederten, wurde die jetzige Verordnung mit einem neuen und vereinfachten Ansatz erstellt: Nicht mehr Verbote mit Ausnahmen stehen im Vordergrund, sondern die Erlaubnis mit grundsätzlichen Auflagen. Dazu zählen das Abstandsgebot, Kontaktbeschränkungen und Hygieneregelungen. Neben der Beachtung der klaren Beschränkungen und Auflagen ist bei der Umsetzung in erheblichem Maße Eigenverantwortung gefragt.
Dies betrifft auch die neuen Regelungen für den Sport:
Grundsätzlich gilt: Abstandsgebot und Hygienemaßnahmen sind einzuhalten, sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Duschen und Sammelumkleiden sind zu schließen. Erlaubt ist unter Bedingungen wieder Sport im Innenbereich. Der Betrieb von Schwimm-, Frei- und Spaßbädern ist untersagt.
www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Landesverordnung_Corona.html
Unter obigem Link findet Ihr die gesamte Auflistung der Maßnahmen.
Bleibt weiterhin gesund und vernachlässigt bitte nicht die Auflagen, damit wir bald wieder in den normalen (Sport-)Alltag zurückkehren können.
Eure
Mädels aus der Geschäftsstelle
Stand Donnerstag, 07.05.2020
Die sportfreie Zeit ist vorbei – der Wiedereinstieg kann beginnen!
Der SCP kann nun wieder langsam den Sportbetrieb aufnehmen. Die ersten Teilnehmer treffen sich auf dem vereinseigenen Gelände, um nach achtwöchiger Pause wieder gemeinsam fit zu werden. Lt. der Pressemitteilung des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein Daniel Günther ist der Sport unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt.
Zu den strengen Auflagen gehört, dass das Training ausschließlich im Freien abgehalten werden darf. Es gilt auch hier der Mindestabstand und die Hygieneetikette. Dusch- und Umkleideräume bleiben weiterhin geschlossen.
Wir haben den großen Vorteil, ein eigenes Gelände An der Raa 13 in Pinneberg zu besitzen. Die vom Verein beschäftigten Reinigungskräfte sorgen für eine laufenden Reinigung der Sanitärräume, so dass die Sportler zumindest die Toiletten auf dem Gelände nutzen können. Das ist zur Zeit auf den öffentlichen Sportplätzen noch nicht möglich.
Um das Aufeinandertreffen der einzelnen Sportgruppen zu vermeiden, werden die Trainingseinheiten für die Übergangszeit auf 45 Minuten verkürzt, und es wird einen Wegeplan für das Gelände geben, so dass ankommende und gehende Sportler nicht aufeinander treffen.
Von der Geschäftsstelle wurde ein Konzept zur Handlungsempfehlung für die Mitglieder erstellt. Jeder Teilnehmer bekommt diesen Leitfaden in schriftlicher Form ausgehändigt.
Es geht u. a. darum, den Wegeplan strikt einzuhalten, Teilnehmer müssen nach dem Training das Gelände sofort verlassen, so dass nur die unmittelbar am Training beteiligen Personen sich auf dem Gelände aufhalten. Hier ist natürlich auch die Einsicht und Mithilfe der Sportler gefragt. Unter diesen strengen Sicherheitsmaßnahmen ist sogar ein Training der vielen Fußballmannschaften des SCP möglich. Zwar muss auch weiter auf Trainingsspiele verzichtet werden, aber das Athletik- und Konditionstraining kann wieder aufgenommen werden.
Dies ist unter den gg. Umständen schon ein großer Schritt in Richtung Normalität.
Die Mitglieder und Kursteilnehmer des Vereins werden von den jeweiligen Trainern bzw. Spartenleitern über die Wiederaufnahme der jeweiligen Stunden informiert, da zur Zeit die Schulsporthallen und die Schwimmhalle noch nicht wieder zur Nutzung freigegeben worden sind.
Der Vorstand des Sport-Club Pinneberg bedankt sich bei allen Sportlern, die auch in dieser schwierigen Zeit dem Verein die Treue gehalten haben. Es kam zu keinen verstärkten Vereinsaustritten, und der Verein erhielt von vielen Mitgliedern eine positive Rückmeldung, dass die Zahlung der Mitgliedsbeiträge selbstverständlich auch in der Corona-Zeit weitergeführt wird.
Diese Solidarität der Sportler hat den Verein ganz entscheidend durch die Krisenzeit getragen.
Das folgende Formular wird Euch von Euren Übungsleitern vor der ersten Sportstunde ausgehändigt.
Bringt bitte zur Unterschrift einen eigenen Stift mit!
Einverständniserklärung zum eingeschränkten Wiedereinstieg in den Vereins- und Breitensports
Name: | Vorname: |
Hiermit bestätige ich, dass ich die folgende Einverständniserklärung und Handlungsempfehlungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes zur Kenntnis genommen habe:
Mund-Nase-Schutz oder -Bedeckung sind bis zum Beginn des Trainings aufzusetzen.
Nur unmittelbar an der Trainingseinheit beteiligte Personen dürfen sich auf dem SCP Gelände aufhalten.
Es wird auf einen Abstand von 1,5 m – 2 geachtet.
Die ausgewiesenen Laufwege sind strikt einzuhalten.
Die Teilnehmer müssen sofort nach dem Sport das Gelände verlassen.
Beim Betreten und Verlassen des Geländes dürfen keine Ansammlungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmer entstehen.
Teilnehmer, die zu einer Risikogruppe gehören, achten eigenständig auf Ihren Eigenschutz
Erkrankte Teilnehmer dürfen nicht teilnehmen
Alle Teilnehmer achten auf die Hustenetikette.
Sollte sich ein Teilnehmer mutwillig nicht an die Regeln halten, wird er
vom Training ausgeschlossen.
Pinneberg, ____________
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Unterschrift Mitglied/ Sorgeberechtigter Unterschrift
Sport-Club Pinneberg von 1918 e.V.
An der Raa 13
25421 Pinneberg
Telefon: 04101 – 69 17 13
Telefax: 04101 – 632 31
E-Mail: info@sport-club-pinneberg.de
Unsere Geschäftszeiten:
Montag: 17.00 – 19.00 Uhr
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr