Aktuelles zum Sportbetrieb
Stand Samstag, 19.03.2022 – Information des Sport-Clubs Pinneberg:
Wegfall der Zugangsbeschränkungen
Liebe Mitglieder, liebe Kursteilnehmende,
seit dem 19.03.2022 gibt es weitreichende Lockerungen für den Sportbetrieb. So gibt es keine Zugangsbeschränkungen in Form von Impf-, Test- oder Genesenennachweisen mehr. Für die Sportausübung im Innenbereich sowie Wettbewerben innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ist ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 zu erstellen.
Wir bitten Euch weiterhin alle um Umsicht und besonders um das freiwillige Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in engen Räumen und Begegnungssituationen, bei denen der Abstand nicht eingehalten werden kann.
Der Wortlaut der Landesverordnung und die aktuellen Regelungen sind auf der Seite der Landesregierung zu finden.
Unbedingt zu beachten sind neben den Regelungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO) insbesondere der §11, den Erlassen des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie den Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg in den jeweils geltenden Fassungen.
Wir freuen uns auf einen sportlichen Frühling mit Euch zusammen! Ein großes Dankeschön für Euer Mitwirken!
Wenn Ihr Fragen habt oder etwas unklar sein sollte, dann sprecht uns gerne an.
Euer SCP-Team aus der Geschäftsstelle
Stand Donnerstag, 03.03.2022 – Information des Sport-Clubs Pinneberg:
Rückkehr zur 3G-Regelung
Liebe Mitglieder, liebe Kursteilnehmende,
ab 03.03.2022 bis zum 19.03.2022 treten erstmals nach langer Zeit gelockerte Regelungen mit der neuen Landesverordnung in Kraft. Diese sehen nun wie folgt aus:
Die Sportausübung im Innenraum/indoor (auch im Schwimmbad, Umkleiden, Sanitärräume, Eingangsbereiche) ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:
Der Wortlaut der Landesverordnung ist wie folgt:
„[…] (2a) Innerhalb geschlossener Räume dürfen durch die Inhaberin oder den Inhaber des Hausrechts oder von ihr oder ihm berechtigte Personen, denen die Sportstätte zur Nutzung überlassen ist, nur folgende Personen in Sportanlagen eingelassen werden:
- Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind,
- Kinder bis zur Einschulung,
- Minderjährige, die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. […]“
- Wir bitten darum den Übungsleiter:innen einen entsprechenden Nachweise in digitaler Form (Impfzertifikat) oder auch in schriftlicher Form (Impfpass, Testzertifikat, Bescheinigung der Schule) vorzulegen.
Sport im Außenbereich/outdoor:
- Hier ergeben sich keine Änderungen.
Im Außenbereich bitten wir die Regelungen der entsprechenden Hygienekonzepte und den Hinweisen der Übungsleiter:innen zu folgen.
Unbedingt zu beachten sind neben den Regelungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO) insbesondere der §11, den Erlassen des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie den Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg in den jeweils geltenden Fassungen.
Die aktuellen Regelungen sind auf der Seite der Landesregierung zu finden.
Wir danken für Eure Mitarbeit und Unterstützung und freuen uns auf einen sportlichen Frühling! Ein großes Dankeschön für Euer Mitwirken!
Wenn Ihr Fragen habt oder etwas unklar sein sollte, dann sprecht uns gerne an.
Euer SCP-Team aus der Geschäftsstelle
Stand Mittwoch, 12.01.2022 – Information des Sport-Clubs Pinneberg:
Neue Landesverodnung tritt heute in Kraft
Liebe Mitglieder, liebe Kursteilnehmende,
ab heute, dem 12.01.2022 treten nachgeschärfte Regelungen mit der neuen Landesverordnung in Kraft. Diese sehen nun wie folgt aus: Wir bitten Euch alle dabei um tatkräftige Mithilfe!
Die Sportausübung im Innenraum/indoor (auch im Schwimmbad, Umkleiden, Sanitärräume, Eingangsbereiche) ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:
- Dann gilt für den Sport im Innenbereich 2G + ab 18 Jahren. Dies bedeutet, dass nur noch Personen an der Sportausübung teilnehmen können und Zutritt haben (z.B. begleitende Eltern, der Kinder oder Jugendlichen), die geimpft oder genesen und zusätzlich geteset sind. Ein tagesaktueller Test eines Testzentrums in digitaler oder schriftlicher Form ist hierfür nötig. Diese Regelungen gelten für alle Innenbereiche somit auch für Umkleiden, Sanitäranlagen etc.
- Ausgenommen sind Personen mit Auffrischungsimpfung (Booster). Wir empfehlen jedoch freiwillig einen Selbsttest zur Sicherheit für alle zu machen.
- Wir bitten darum den Übungsleiter:innen einen entsprechenden Nachweise in digitaler Form (Impfzertifikat) oder auch in schriftlicher Form (Impfpass, Testzertifikat, Bescheinigung der Schule) vorzulegen.
Sport im Außenbereich/outdoor:
- Im Außenbereich ergeben sich kaum Änderungen! Hier werden die bisherigen Regelungen zum Erstellen eines Hygienkonzept, deim Einhalten des Abstandes und das Tragen von Masken (sollte der Abstand nicht eingehalten werden können) durch eine Beschränkung ergänzt der Sporttreibenden bei Wettbewerben auf 100 begrenzt.
Im Außenbereich bitten wir die Regelungen der entsprechenden Hygienekonzepte und den Hinweisen der Übungsleiter:innen zu folgen.
Unbedingt zu beachten sind neben den Regelungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO) insbesondere der §11, den Erlassen des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie den Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg in den jeweils geltenden Fassungen.
Die aktuellen Regelungen sind auf der Seite der Landesregierung zu finden.
Wir bitten Euch um Mitarbeit und Unterstützung, um so weiterhin gemeinsam Sport ausüben zu dürfen! Ein großes Dankeschön für Euer Mitwirken!
Wenn Ihr Fragen habt oder etwas unklar sein sollte, dann sprecht uns gerne an.
Euer SCP-Team aus der Geschäftsstelle
Stand Samstag, 20.11.2021 – Information des Sport-Clubs Pinneberg:
Neue Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus
Liebe Mitglieder, liebe Kursteilnehmende,
die Landesregierung hat die Regelungen zur Bekämpfung des Coronavirus der aktuellen Pandemielage angepasst. So treten am kommenden Montag, den 22.11.2021 nachgeschärfte Regelungen mit der neuen Landesverordnung in Kraft. Diese sehen nun wie folgt aus: Wir bitten Euch alle dabei um tatkräftige Mithilfe.
Sportausübung Innenraum/indoor (auch im Schwimmbad) ist nur für folgende Personen zulässig:
- Teilnahme von Sportler:innen, die geimpft oder genesen sind (2-G), sofern sie erwachsen (ab 18 Jahren) sind.
- Kinder bis zur Einschulung,
- Minderjährige, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,
- Trainer und Übungsleiter:innen, die als beruflich Tätige anzusehen sind und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, unterliegen der 3-G-Regel.
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind.
Wir bitten weiter darum den Übungsleiter:innen und Trainer:innen einen entsprechenden Nachweise in digitaler Form (Impfzertifikat) oder auch in schriftlicher Form (Impfpass, Testzertifikat, Bescheinigung der Schule) vorzulegen.
Sport im Außenbereich/outdoor:
- Im Außenbereich ergeben sich keine Änderungen!Hier gelten zurzeit keine besonderen Regelungen.
Im Außenbereich bitten wir die Regelungen der entsprechenden Hygienekonzepte und den Hinweisen der Übungsleiter:innen zu folgen.
Unbedingt zu beachten sind neben den Regelungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO), den Erlassen des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie den Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg in den jeweils geltenden Fassungen.
Die aktuellen Regelungen sind auf der Seite der Landesregierung zu finden.
Wir bitten Euch um Mitarbeit und Unterstützung, um so weiterhin gemeinsam Sport ausüben zu dürfen! Ein großes Dankeschön für Euer Mitwirken!
Wenn Ihr Fragen habt oder etwas unklar sein sollte, dann sprecht uns gerne an.
Euer SCP-Team aus der Geschäftsstelle
Stand Mittwoch, 13.10.2021 – Information des Sport-Clubs Pinneberg:
Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus bleibt in Kraft
Liebe Mitglieder,
am 17.10.2021 tritt die neue landesverordnung in Kraft. Die Coronaregelungen für die Sportausübung gelten wie folgt weiterhin. Wir bitten Euch alle dabei um tatkräftige Mithilfe.
Sportausübung Innenraum/indoor (auch im Schwimmbad) ist nur für folgende Personen zulässig:
- getestete Personen im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV
- geimpfte Personen
- genesene Personen
- Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres
- minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.
Wir bitten darum den Übungsleiter:innen und Trainer:innen einen entsprechenden Nachweise können in digitaler Form (Impfzertifikat) oder auch in schriftlicher Form (Impfpass, Testzertifikat, Bescheinigung der Schule) vorzulegen.
Sport im Außenbereich/outdoor:
- Hier gelten zurzeit keine besonderen Regelungen.
Unbedingt zu beachten sind neben den Regelungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO), den Erlassen des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie den Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg in den jeweils geltenden Fassungen.
Die aktuellen Regelungen sind auf der Seite der Landesregierung zu finden.
Wenn Ihr Fragen habt oder etwas unklar sein sollte, dann sprecht uns gerne an.
Wir freuen uns auf Euch!
Euer SCP-Team aus der Geschäftsstelle
Stand Montag, 23.08.2021 – Information des Sport-Clubs Pinneberg:
Neue Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus mit neuen Regln in Kraft
Liebe Mitglieder,
am 23.08.2021 sind neue Coronaregelungen für die Sportausübung in Kraft getreten. Wir bitten Euch alle dabei um tatkräftige Mithilfe.
Sportausübung Innenraum/indoor (auch im Schwimmbad) ist nur für folgende Personen zulässig:
- getestete Personen im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV
- geimpfte Personen
- genesene Personen
- Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres
- minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.
Wir bitten darum den Übungsleiter:innen und Trainer:innen einen entsprechenden Nachweise können in digitaler Form (Impfzertifikat) oder auch in schriftlicher Form (Impfpass, Testzertifikat, Bescheinigung der Schule) vorzulegen.
Sport im Außenbereich/outdoor:
- Hier gelten zurzeit keine besonderen Regelungen.
Unbedingt zu beachten sind neben den Regelungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO), den Erlassen des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie den Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg in den jeweils geltenden Fassungen.
Die aktuellen Regelungen sind auf der Seite der Landesregierung zu finden.
Wenn Ihr Fragen habt oder etwas unklar sein sollte, dann sprecht uns gerne an.
Wir freuen uns auf Euch!
Euer SCP-Team aus der Geschäftsstelle
Stand Montag, 28.06.2021 – Information des Sport-Clubs Pinneberg:
Wieder mehr Sport möglich – weniger Beschränkungen gelten!
Liebe Mitglieder,
zu unserer Freude gibt es weitere Lockerungen für den Sport. Wir möchten Euch dennoch bitten vorsichtig im Sinne aller zu sein und die Regeln zu beachten. Hier die aktuell gültigen Regelungen kurz zusammengfasst in der Übersicht:
Sportausübung Innenraum/indoor:
- Obergrenze Teilnehmende:
- Bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen gilt eine Obergrenze von 1.250 Personen.
- Zuschauerinnen/Zuschauer sind in der Obergrenze von 1.250 Personen enthalten.
- Erwachsene, Kinder und Jugendliche:
- Testpflicht bei mehr als 25 Teilnehmenden.
- Testpflicht entfällt, wenn je sporttreibende Person mehr als 80 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Sport im Außenbereich/outdoor:
- Obergrenze Teilnehmende:
- Bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen gilt eine Obergrenze von 2.500 Personen.
- Zuschauerinnen/Zuschauer sind in der Obergrenze von 2.500 Personen enthalten.
Hinweis
- Vollständig geimpft/genesen
- Vollständig geimpfte Personen und genesene Personen werden bei festgelegten Gruppengrößen mitgezählt.
- Lediglich bei privaten Zusammenkünften oder bei ähnlichen sozialen Kontakten (z.B. Beerdigungen o.ä.) bleibt die Zahl bei der Ermittlung der Teilnehmenden unberücksichtigt. Für den Sport gilt diese Regelung laut Bundesverordnung somit nicht (SchAusnahmV)!
- Beispiel (indoor): 25 ungeimpfte Personen + 6 Geimpfte = 31 Teilnehmende. Die 25 ungeimpften Personen unterliegen dann der Testpflicht.
Unbedingt zu beachten sind neben den Regelungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO), den Erlassen des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie den Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg in den jeweils geltenden Fassungen.
Die aktuellen Regelungen sind auf der Seite der Landesregierung zu finden.
Wenn Ihr Fragen habt oder etwas unklar sein sollte, dann sprecht uns gerne an.
Wir freuen uns auf Euch!
Euer SCP-Team aus der Geschäftsstelle
Stand Dienstag, 07.05.2021 – Information des Sport-Clubs Pinneberg:
Sport ist wieder möglich!
Liebe Mitglieder,
wir freuen uns, dass nach einer erneuten Sportpause das Tarining zusammen mit Euch wieder beginnen darf.
Zusammengefasst gelten folgende Regelungen für die Sportausübung:
Indoor:
- allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet.
- Übungsleiter*innen sind bei der Personenanzahl mit
zu berücksichtigen. - Kinder aus den jeweiligen Haushalten bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres werden nicht mitgezählt.
Outdoor:
Die Sportausübung ist nur wie folgt zulässig:
- allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer
anderen Person, - ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen,
- ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen oder
Übungsleitern.
Unsere Übungsleiter:innen der Sparten und Kurse werden sich mit Eich in Verbindung setzen und mitteilen wann, wo und mit wie vielen Teilnehmenden gestartet wird.
Unbedingt zu beachten sind neben den Regelungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO), den Erlassen des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie den Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg auch die Regelungen der Stadt Pinneberg in den jeweils geltenden Fassungen.
Die aktuellen Regelungen sind dann zudem auf der Seite der Stadt Pinneberg und der Landesregierung zu finden.
Ab dem 17. Mai werden vorraussichtlich weitere Lockerungen auch für den Sport in Kraft treten.
Wir freuen uns auf Euch!
Euer SCP-Team aus der Geschäftsstelle
Stand Dienstag, 28.04.2021 – Information des Sport-Clubs Pinneberg:
Inzidenz von 100 im Kreis Pinneberg überschritten – Sport wird wieder eingeschränkt
Liebe Mitglieder,
leider hat der Kreis Pinneberg die 100er Inzidenz überschritten und nun greift das neue Infektionsschutz gesetzt. Bis auf weiteres kann im Erwachsenenbereich keine Gruppensport draußen mit zehn Personen stattfinden. Die Einschränkungen enden erst, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.
Zusammengefasst gelten folgende Regelungen für die Sportausübung:
- allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person
- ohne Körperkontakt in festen Gruppen mit 5 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Auch der KSV informiert regelmäßig zu diesen Regelungen.
Unbedingt zu beachten sind neben den Regelungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO), den Erlassen des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie den Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg auch die Regelungen der Stadt Pinneberg in den jeweils geltenden Fassungen.
Die aktuellen Regelungen sind dann zudem auf der Seite der Stadt Pinneberg und der Landesregierung zu finden.
Für Fragen sind wir am besten per E-Mail zu erreichen.
Wir hoffen, dass die Inzidenz schnell sinkt und wir bald wieder draußen Sport gemeinsam machen können.
Bleibt bis dahin gesund, fit und munter.
Euer SCP-Team aus der Geschäftsstelle
Stand Dienstag, 20.04.2021 – Information des Sport-Clubs Pinneberg:
Outdoor-Sport in kleinen Gruppen weiter erlaubt. Individualsport in Hallen auch wieder möglich !
Liebe Mitglieder,
wir freuen uns, Euch mitzuteilen, dass weiterhin in kleinen Gruppen draußen Sport stattfinden darf. Bitte beachtet folgendes dabei:
- allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person
- ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen
- Großspielfelder können in maximal vier gleich große Einheiten zur Sportausübung unterteilt
- ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen oder
Übungsleitern. - Hygieneregeln sind vor dem Gelände ausgehängt und zu beachten.
Auch Individualsport (1:1) in den Pinneberger Hallen ist wieder möglich:
- allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person
- Trainer*innen sind bei der Personenanzahl mit zu berücksichtigen. Kinder aus den jeweiligen Haushalten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt.
- Besonders folgendes aus den regelungen der Stadt Pinneberg ist zu berücksichtigen: “ Die Sportausübung […] ist nur in separaten Räumen zulässig. Als separate Räume gelten dabei auch die Bereiche von Sporthallen, die durch fest installierte Trennvorhänge, die vom Boden bis zur Decke reichen, separiert werden können. Nicht ausreichend sind hingegen bloße Stellwände o. ä., die einen Raum aufteilen. Bei ausreichend großen Räumen, die über keine festen Abtrennvorrichtungen verfügen, können auch mehrere Personen Sport treiben. Dabei ist die Zahl der anwesenden Personen auf eine Person je 80 Quadratmeter begrenzt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass soweit mehrere Personen getrennt Sport treiben, dies nur zulässig ist, soweit eindeutig keine gemeinsame Sportausübung vorliegt und die Virusübertragung durch Aerosole nicht zu befürchten ist. Die bloße Einhaltung des Mindestabstands zueinander reicht dabei nicht aus, so dass auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung innerhalb der
Räumlichkeiten zu achten ist.
Unbedingt zu beachten sind neben den Regelungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO), den Erlassen des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie den Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg auch die Regelungen der Stadt Pinneberg in den jeweils geltenden Fassungen.
Die aktuellen Regelungen sind dann zudem auf der Seite der Stadt Pinneberg und der Landesregierung zu finden.
Für Fragen sind wir am besten per E-Mail zu erreichen.
Wir wünschen Euch viel Spaß beim Outdoor oder Sport zu zweit.
Euer SCP-Team aus der Geschäftsstelle
Stand Montag, 12.04.2021 – Information des Sport-Clubs Pinneberg:
Outdoor-Sport in kleinen Gruppen wieder möglich!
Liebe Mitglieder,
wir dürfen wieder ein bißchen mehr Sport zusammen treiben und darüber sind wir froh. Ab dem 12.04. ist erst einmal wieder folgendes erlaubt:
- allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
- ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen
- Großspielfelder können in maximal vier gleich große Einheiten zur Sportausübung unterteilt
- ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen oder
Übungsleitern. - Hygieneregeln sind vor dem Gelände ausgehängt und zu beachten.
- Bitte beachtet auch weiterhin, dass die Sporthallen der Stadt Pinneberg nicht mehr für die Sportausübung für Drittnutzer zur Verfügung stehen, bis der Passus aus dem §11 Abs. 2 Satz 2 der Corona-Bekämpf-VO geklärt ist!
Unbedingt zu beachten sind neben den Regelungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO), den Erlassen des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie den Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg auch die Regelungen der Stadt Pinneberg in den jeweils geltenden Fassungen.
Die aktuellen Regelungen sind dann zudem auf der Seite der Stadt Pinneberg und der Landesregierung zu finden.
Für Fragen sind wir am besten per E-Mail zu erreichen.
Wir wünschen Euch viel Spaß beim Outdoorsport.
Euer SCP-Team aus der Geschäftsstelle
Stand Montag, 01.04.2021 – Information des Sport-Clubs-Pinneberg:
Einschränkungen für Sport in Gruppen
Liebe Mitglieder,
ab dem 01.04. – 11.04.2021 gibt es erst einmal wieder Einschränkungen für den Sport. Nach dem Überschreiten der 100er 7-Tage-Inzidenzmarke im Kreis Pinneberg muss auch der Sportbetrieb wieder eingeschränkt werden. Nach etlichen Rücksprachen des KSVs dazu ist Sport nach § 11 Absatz 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung noch wie folgt möglich auf dem SCP-Gelände und der SCP-Gymnastikhalle:
- allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
- außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters
- Das bedeutet z.B. auch Fußball oder andere Spielsportarten unter Einhaltung des Mindestabstands ohne Körperkontakt der Spielerinnen und Spieler zueinander und mit ausreichend Abstand zu anderen Spielfeldern
- Individualsport / Sport zu zweit nach a) der Allgemeinverfügung
- Bitte beachtet auch weiterhin, dass die Sporthallen der Stadt Pinneberg nicht mehr für die Sportausübung für Drittnutzer zur Verfügung stehen, bis der Passus aus dem §11 Abs. 2 Satz 2 der Corona-Bekämpf-VO geklärt ist!
Unbedingt zu beachten sind neben den Regelungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO), den Erlassen des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie den Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg auch die Regelungen der Stadt Pinneberg in den jeweils geltenden Fassungen.
Die aktuellen Regelungen sind dann zudem auf der Seite der Stadt Pinneberg und der Landesregierung zu finden.
Wir gehen davon aus dass in der Woche ab dem 11.04.2021 neue Regelungen erlassen werden. Wir informieren Euch umgehend.
Für Fragen sind wir am besten per E-Mail zu erreichen.
Euer SCP-Team aus der Geschäftsstelle
Stand Montag, 08.03.2021 – Information des Sport-Clubs-Pinneberg:
Individualsport in Sporthallen und -plätzen erlaubt, 08.03.2021
Liebe Mitglieder,
ab dem 08.03.2021 darf neben dem Individualsport in Sporthallen, auf Sportplätzen auch gemeinsam Sport betrieben werden: Bitte beachtet diese Regelungen dabei:
- in Hallen entweder allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person.
- Auf Sportplätzen ist Sport ohne Körperkontakt in Gruppen mit bis zu zehn Personen gestattet (inkl. Trainer*innen). Des Weiteren ist die Sportausübung ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung eines*r Übungsleiters*in zulässig.
Unbedingt zu beachten sind neben den Regelungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO), den Erlassen des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie den Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg auch die Regelungen der Stadt Pinneberg in den jeweils geltenden Fassungen.
Sobald es hierzu Genaueres gibt, werden wir Euch hier erneut informieren. Die aktuellen Regelungen sind dann zudem auf der Seite der Stadt Pinneberg und der Landesregierung zu finden.
Wir weisen daraufhin, dass sich durchaus schnell etwas ändern kann. In diesem Fall infomieren wir Euch umgehend.
Für Fragen sind wir am besten per E-Mail zu erreichen.
Euer SCP-Team aus der Geschäftsstelle
Stand Montag, 01.03.2021 – Information des Sport-Clubs-Pinneberg:
Individualsport in Sporthallen und -plätzen erlaubt, 01.03.2021
Liebe Mitglieder,
ab dem 01.03.2021 darf in der städtischen Sporthalle und auf den Sportplätzen Individualsport betrieben werden – entweder allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person.
Unbedingt zu beachten sind neben den Regelungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO), den Erlassen des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie den Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg auch die Regelungen der Stadt Pinneberg in den jeweils geltenden Fassungen.
Sobald es hierzu Genaueres gibt, werden wir Euch hier erneut informieren. Die aktuellen Regelungen sind dann zudem auf der Seite der Stadt Pinneberg und der Landesregierung zu finden.
Ein kleiner erster Schritt im Vereinssport ist nun wieder möglich! Wir hoffen weiter, dass wir uns bald zum Sport wiedertreffen können.
Für Fragen sind wir am besten per E-Mail zu erreichen.
Euer SCP-Team aus der Geschäftsstelle
Stand Donnerstag, 29.10.2020 – Information des Sport-Clubs-Pinneberg:
Sportlicher Lockdown ab Montag, 02.11.2020
Liebe Mitglieder,
leider erreichen uns heute keine guten Nachrichten. Laut Beschluss der Videokonferenz von Kanzlerin und Ministerpräsidenten darf ab Montag bis Ende November kein Sportbetrieb mehr stattfinden. Der KSV informiert hierzu auf seiner Homepage:
„Lockdown“ im Sport in ganz Deutschland ab Montag, 02.11.2020. Für den schleswig-holsteinischen Sport führt die Landesregierung bislang folgendes aus: „Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, auch Trainingseinheiten von Vereinen müssen ausfallen. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist jedoch weiterhin erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga darf weiterhin stattfinden – jedoch nur ohne Zuschauer.“ (Quelle: Webseite Landesregierung) Detaillierte Regelungen bleiben abzuwarten. Der KSV informiert sofort, wenn Einzelheiten bekannt sind:KSV
Sobald es hierzu Genaueres gibt, werden wir Euch hier erneut informieren. Die aktuellen Regelungen sind dann zudem auf der Seite der Landesregierung zu finden.
Bis dahin hoffen wir, dass Ihr alle sportlich und gesund bleibt!
Für Fragen sind wir weiterhin zu den Bürozeiten in der Geschäftstelle zu erreichen.
Euer SCP-Team aus der Geschäftsstelle
Stand Montag, 03.08.2020 – Information des Sport-Clubs-Pinneberg:
Hinweise für Reiserückkehrer nach Schleswig-Holstein
Liebe Mitglieder,
wir möchten Euch darüber informieren, dass für alle Reisende, die aus Risikogebieten zurückkehren aktuell und bis auf Weiteres folgende Regelungen verpflichtend gelten:
entweder …
– Häusliche Quarantäne für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Reiserückkehr. In dieser Zeit darf auch kein Besuch von Personen empfangen werden, die nicht dem Hausstand angehören.
… oder
– Alternativ zur Quarantäne kann ein Corona-Test gemacht werden. Bei einem aktuellen (nicht älter als 48 Stunden) negativen Testergebnis kann die Qurantäne vorzeitig verlassen werden.
Weitere Regelungen für Einreisende aus dem Ausland, inländische und ausländische Risikogebiete sind auf folgenden Webseiten zu finden: www.rki.de oder www.schleswig-holstein.de/msgjfs
Wir möchten Euch eindringlich bitten, sich zum Schutze aller Mitglieder und Üblungsleiter verantwortungsvoll zu verhalten!
Durch den momentanen Anstieg von Neuinfektionen werden sicherlich bald weitere Risikogebiete als bisher deklariert. Bitte informiert Euch über aktuelle Einschränkungen.
Vielen Dank für Eure Mithilfe und Euer Verständnis.
Euer SCP-Team aus der Geschäftsstelle
Stand Mittwoch, 22.07.2020 – Information der Gymnastiksparte:
Sporteinheiten bei Galina (Montag/Mittwoch/Freitag)
Von Montag, den 10. – Freitag, den 21. August 2020 finden diese Sporteinheiten draußen an der Raa statt. Bei Regenwetter fallen die Sportstunden aus!
Die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln (Abstand von 1,5m, Mund-Nase-Schutz etc.) gelten weiterhin und sind zu beachten.
Vielen Dank für Euer Verständnis!
Sonja Woidelko (2. Spartenvorsitzende)
Stand Dienstag, 09.06.2020 – Information der Stadt Pinneberg:
Die städtischen Sporthallen werden unter strengen Auflagen wieder zum Training freigegeben.
Die Sporthallen der Stadt Pinneberg werden nach der Corona bedingten Schließung ab dem
11.06.2020 wieder im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten für den Vereinssport
zur Verfügung gestellt.
Folgende Sporthallen stehen derzeit nicht zur Verfügung:
JBS Halle A und B
Nieland
Jupp-Becker-Halle
THS alle Hallen
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Gegebenheiten vor Ort eine Nutzung vor 16.00 Uhr nicht ermöglicht werden kann. Somit beginnen die täglichen Nutzungszeiten erst ab 16.00 Uhr. Im SZN Halle A und B kann die Nutzung erst ab 17.00 Uhr beginnen.
Bei der Durchführung des Sportbetriebes sind die nachstehenden Regelungen zu beachten,
insbesondere die Regelungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus
SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO) in der jeweils aktuellen Fassung.
Grundsätzliche Regelungen.
Bei der Benutzung der städtischen Sporthallen sind die nachstehenden Maßgaben zwingend zu beachten:
1. Die Sporthallen dürfen nur Personen betreten, die keine Krankheitssymptome,
insbesondere keine akuten Atemwegserkrankungen, haben sowie in den letzten 14 Tagen
keinen Kontakt zu mit dem Coronavirus infizierten Personen hatten.
2. Zuschauerinnen und Zuschauer haben keinen Zutritt.
3. In den Sporthallen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dieser darf ausschließlich zur
Sportausübung abgenommen werden.
4. Es ist jederzeit ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen allen anwesenden
Personen einzuhalten. Vor den Sporthallen ist ebenfalls auf diesen Mindestabstand zu
achten.
5. Es darf nur kontaktfreier Sport ausgeübt werden.
6. Der Wettkampfbetrieb ist nicht zugelassen.
7. Die Kontaktdaten aller Nutzerinnen und Nutzer sind unter Angabe des Datums und der
jeweiligen Sportstätten wie folgt zu erheben, sechs Wochen aufzubewahren und dann zu
vernichten:
Vor- und Zuname
Anschrift
Telefonnummer
Email-Adresse (soweit vorhanden)
8. Die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und einzelnen Sportfachverbänden
entwickelten Empfehlungen sind vor Aufnahme des Sportbetriebes umzusetzen und von
den Nutzern vor Ort mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit auszuhängen.
9. Einfeld-Sporthallen dürfen mit max. 10 Personen, Zwei- und Dreifeldsporthallen mit max.
20 Personen gleichzeitig genutzt werden.
Hygienemaßnahmen
1. Die Nutzung von Umkleide- und Duschräumen ist nicht gestattet.
Es wird daher empfohlen, die Sporthallen bereits in Sportkleidung aufzusuchen und die
körperliche Hygiene zu Hause durchzuführen.
2. Die Nutzung von Toiletten ist gestattet. Dabei ist durch das einzelne Betreten der
Zugangsbereiche sicherzustellen, dass enge Begegnungen vermieden werden.
Es ist darauf zu achten, dass nach jeder Nutzung eine desinfizierende Reinigung der
Sanitäranlagen durch den Nutzer durchgeführt wird.
3. Alle Kontaktflächen wie Türen, Türgriffe, Sportgeräte u. ä. sind nach der Nutzung vom
Nutzer desinfizierend zu reinigen.
4. Der jeweilige Nutzer hat die erforderlichen Reinigungsmittel zur Flächendesinfektion
bereitzustellen.
5. Soweit möglich und zulässig ist die Belüftung der Sporthallen durch das Öffnen von Türen
und Fenstern zu ergänzen.
6. Nach der Sportausübung haben die Nutzer die Sporthalle unverzüglich zu verlassen, um
Ansammlungen zu vermeiden.
Verantwortlichkeit
Die Beachtung und Umsetzung der vorstehenden und anderweitig geltenden Regelungen liegt
im Verantwortungsbereich der jeweils nutzenden Vereine. Es ist von ihnen in geeigneter
Weise sicherzustellen, dass die Übungsleiter auf das Verhalten der übrigen Nutzer achten und
im Bedarfsfall auf sie einwirken, erforderlichenfalls vom Sportbetrieb ausschließen und der
Sporthalle verweisen.
Alle Nutzer sind daher besonders aufgefordert, durch hohe Eigenverantwortung einen den
besonderen Umständen geschuldeten sicheren Sportbetrieb sicherzustellen.
Sofern in Sporthallen eine Sportart ausgeübt werden soll, von der ein besonderes
Infektionsrisiko im Sinne von § 11 Abs. 2 Corona-BekämpfVO ausgeht, ist der Stadt vor der
ersten Ausübung ein entsprechendes Hygienekonzept vorzulegen und darf nur nach erfolgter
Zustimmung ausgeübt werden.
Die Missachtung der vorstehenden Regelungen kann den ganzen oder teilweisen Entzug von
Hallenzeiten zur Folge haben.
Pinneberg, den 09.06.2020
Im Auftrag
gez. Koch
(Koch)
Fachbereichsleiter
Bildung, Kultur und Sport
Stand Montag, 18.05.2020
Indoor-Sport ist unter strengen Auflagen wieder möglich
Ab Montag, 18.05.2020 ist der Sport in unserer Gymnastikhalle wieder möglich. Natürlich gelten weiterhin strenge Hygienevorschriften, wie das Training abzuhalten ist.
Zur Zeit sind die städtischen Hallen noch nicht wieder zum Training freigegeben. Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden wir sie umgehend an Euch weitergeben.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am Abend des 16. Mai 2020 eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht.
Diese gilt ab Montag, dem 18. Mai 2020 bis zum Sonntag, dem 7. Juni 2020.
Während sich laut Landesregierung die vorherigen Regelungen immer weiter in Einzelregelungen aufgliederten, wurde die jetzige Verordnung mit einem neuen und vereinfachten Ansatz erstellt: Nicht mehr Verbote mit Ausnahmen stehen im Vordergrund, sondern die Erlaubnis mit grundsätzlichen Auflagen. Dazu zählen das Abstandsgebot, Kontaktbeschränkungen und Hygieneregelungen. Neben der Beachtung der klaren Beschränkungen und Auflagen ist bei der Umsetzung in erheblichem Maße Eigenverantwortung gefragt.
Dies betrifft auch die neuen Regelungen für den Sport:
Grundsätzlich gilt: Abstandsgebot und Hygienemaßnahmen sind einzuhalten, sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Duschen und Sammelumkleiden sind zu schließen. Erlaubt ist unter Bedingungen wieder Sport im Innenbereich. Der Betrieb von Schwimm-, Frei- und Spaßbädern ist untersagt.
www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Landesverordnung_Corona.html
Unter obigem Link findet Ihr die gesamte Auflistung der Maßnahmen.
Bleibt weiterhin gesund und vernachlässigt bitte nicht die Auflagen, damit wir bald wieder in den normalen (Sport-)Alltag zurückkehren können.
Eure
Mädels aus der Geschäftsstelle
Stand Donnerstag, 07.05.2020
Die sportfreie Zeit ist vorbei – der Wiedereinstieg kann beginnen!
Der SCP kann nun wieder langsam den Sportbetrieb aufnehmen. Die ersten Teilnehmer treffen sich auf dem vereinseigenen Gelände, um nach achtwöchiger Pause wieder gemeinsam fit zu werden. Lt. der Pressemitteilung des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein Daniel Günther ist der Sport unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt.
Zu den strengen Auflagen gehört, dass das Training ausschließlich im Freien abgehalten werden darf. Es gilt auch hier der Mindestabstand und die Hygieneetikette. Dusch- und Umkleideräume bleiben weiterhin geschlossen.
Wir haben den großen Vorteil, ein eigenes Gelände An der Raa 13 in Pinneberg zu besitzen. Die vom Verein beschäftigten Reinigungskräfte sorgen für eine laufenden Reinigung der Sanitärräume, so dass die Sportler zumindest die Toiletten auf dem Gelände nutzen können. Das ist zur Zeit auf den öffentlichen Sportplätzen noch nicht möglich.
Um das Aufeinandertreffen der einzelnen Sportgruppen zu vermeiden, werden die Trainingseinheiten für die Übergangszeit auf 45 Minuten verkürzt, und es wird einen Wegeplan für das Gelände geben, so dass ankommende und gehende Sportler nicht aufeinander treffen.
Von der Geschäftsstelle wurde ein Konzept zur Handlungsempfehlung für die Mitglieder erstellt. Jeder Teilnehmer bekommt diesen Leitfaden in schriftlicher Form ausgehändigt.
Es geht u. a. darum, den Wegeplan strikt einzuhalten, Teilnehmer müssen nach dem Training das Gelände sofort verlassen, so dass nur die unmittelbar am Training beteiligen Personen sich auf dem Gelände aufhalten. Hier ist natürlich auch die Einsicht und Mithilfe der Sportler gefragt. Unter diesen strengen Sicherheitsmaßnahmen ist sogar ein Training der vielen Fußballmannschaften des SCP möglich. Zwar muss auch weiter auf Trainingsspiele verzichtet werden, aber das Athletik- und Konditionstraining kann wieder aufgenommen werden.
Dies ist unter den gg. Umständen schon ein großer Schritt in Richtung Normalität.
Die Mitglieder und Kursteilnehmer des Vereins werden von den jeweiligen Trainern bzw. Spartenleitern über die Wiederaufnahme der jeweiligen Stunden informiert, da zur Zeit die Schulsporthallen und die Schwimmhalle noch nicht wieder zur Nutzung freigegeben worden sind.
Der Vorstand des Sport-Club Pinneberg bedankt sich bei allen Sportlern, die auch in dieser schwierigen Zeit dem Verein die Treue gehalten haben. Es kam zu keinen verstärkten Vereinsaustritten, und der Verein erhielt von vielen Mitgliedern eine positive Rückmeldung, dass die Zahlung der Mitgliedsbeiträge selbstverständlich auch in der Corona-Zeit weitergeführt wird.
Diese Solidarität der Sportler hat den Verein ganz entscheidend durch die Krisenzeit getragen.
Das folgende Formular wird Euch von Euren Übungsleitern vor der ersten Sportstunde ausgehändigt.
Bringt bitte zur Unterschrift einen eigenen Stift mit!
Einverständniserklärung zum eingeschränkten Wiedereinstieg in den Vereins- und Breitensports
Name: | Vorname: |
Hiermit bestätige ich, dass ich die folgende Einverständniserklärung und Handlungsempfehlungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes zur Kenntnis genommen habe:
Mund-Nase-Schutz oder -Bedeckung sind bis zum Beginn des Trainings aufzusetzen.
Nur unmittelbar an der Trainingseinheit beteiligte Personen dürfen sich auf dem SCP Gelände aufhalten.
Es wird auf einen Abstand von 1,5 m – 2 geachtet.
Die ausgewiesenen Laufwege sind strikt einzuhalten.
Die Teilnehmer müssen sofort nach dem Sport das Gelände verlassen.
Beim Betreten und Verlassen des Geländes dürfen keine Ansammlungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmer entstehen.
Teilnehmer, die zu einer Risikogruppe gehören, achten eigenständig auf Ihren Eigenschutz
Erkrankte Teilnehmer dürfen nicht teilnehmen
Alle Teilnehmer achten auf die Hustenetikette.
Sollte sich ein Teilnehmer mutwillig nicht an die Regeln halten, wird er
vom Training ausgeschlossen.
Pinneberg, ____________
____________________________________
Unterschrift Mitglied/ Sorgeberechtigter Unterschrift
Sport-Club Pinneberg von 1918 e.V.
An der Raa 13
25421 Pinneberg
Telefon: 04101 – 69 17 13
Telefax: 04101 – 632 31
E-Mail: info@sport-club-pinneberg.de
Unsere Geschäftszeiten:
Montag: 17.00 – 19.00 Uhr
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr